Stand: Juni 2024
Alle Rechte zum Rollenspiel Das schwarze Auge liegen bei:
Ulisses Medien & Spiel Distribution GmbH
Industriestraße 11
65529 Waldems / Steinfischbach
Vielen Dank für die Möglichkeit diese Welt zu bespielen!
1) Die Allgemeinen Geschäfts-, bzw. Teilnahmebedingungen gelten für alle im Zusammenhang
mit der Veranstaltung möglichen Belange.
2) Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter.
3) Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldung des Teilnehmers.
4) Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des
Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst
verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher.
Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese
daher voraus.
5) Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 18 Jahre. Für minderjährige Teilnehmer gibt es eine
Sonderregelung: Die gesetzlichen Vertreter der minderjährigen
Person müssen zusätzlich mit der Teilnahme an der Veranstaltung einverstanden sein. Dies
muss von den Sorgeberechtigten schriftlich beim Veranstalter erklärt und ebenso schriftlich
von diesem bestätigt werden. Bei Kindern und Jungendlichen unter 16 Jahren muss mindestens ein Elternteil anwesend sein. Die Aufsichtspflicht ligt grundsätlich bei den Eltern. Kinder müssen angemeldet werden. Kinder unter 6 Jahren zahlen keinen Anmeldebeitrag.
6) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus
folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit
Polsterwaffen, Alkoholkonsum, offenes Feuer etc.).
7) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden
Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Zulassungsprüfung
des Veranstalters zu unterziehen. Allerdings ist er während der Dauer des Spiels weiterhin
für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
8) Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere
Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an
ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb der
dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht
überprüften Waffen oder Ausrüstung sowie übermäßiger Alkoholkonsum.
9) Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungs-
gehilfen ist Folge zu leisten.
10) Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen
gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise
nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass dem
Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch nicht anteilig)
zukommt.
11) Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher
Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt
haben.
12) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter
Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmbedingungen
13) Alle Rechte – insbesondere die der gewerblichen Vermarktung – an Ton- und Filmaufnahmen
bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
14) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und
Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, das ihn (auch in Teilen) abbildet oder
betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine
gewerbliche Vermarktung. Der Teilnehmer kann dieser Regelung widersprechen, indem er/sie dem Fotografen darüber informiert.
15) Aufnahmen solcher Art seitens der Teilnehmer ausschließlich für private Zwecke zulässig. Zudem sollen die Aufnahmen so gemacht werden, dass es das Spiel der anderen Teilnehmer nicht stört.
16) Alle Rechte an der aufgeführten Handlung sowie an dem vom Veranstalter verwendeten
Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter vorbehalten, mit Ausnahme der zum Rollenspiel des Schwarzen Auges gehörenden.
17) Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach
Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
18) Der Teilnehmer darf jede Art von alkoholischen Getränken zu der Veranstaltung
grundsätzlich nicht mitbringen. Es sei denn, der Veranstalter gibt hierfür ausdrücklich
schriftlich die Erlaubnis.
19) Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der
Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des
Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.
20) Eine vollständige Rückerstattung des Teilnahmebetrages bei Nichtteilnahme oder
Nichtzahlung ist aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nur bis drei Wochen vor dem
Veranstaltungstermin möglich. Wer sein bereits bezahltes Ticket ab drei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn stornieren muss, erhält 2/3 des Teilnahmebetrages zurück, 1/3 wird
als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
21) Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es
nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung
teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf aufgrund der besonderen Natur der
Veranstaltung der Zustimmung des Veranstalters.
22) Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der Teilnehmer
verpflichtet sich, seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig und im Voraus zu entrichten.
Zahlungen auf der Veranstaltung selbst sind nur nach Absprache möglich.
23) Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im
Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden
Bankgebühren zu tragen.
24) Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen
Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
25) Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für
die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
26) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs/Teilnahmebedingungen unwirksam
sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen
nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der
ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
27) Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.